In Zeiten des Klimawandels ist der Begriff „Nachhaltigkeit“ in aller Munde. Die große gesellschaftspolitische Bedeutung schlägt sich in steigender Relevanz für öffentliche Auftraggeber nieder.
Der Auftraggeber hat im Vergabeverfahren besondere Dokumentationspflichten zu beachten. Das BVergG 2018 beinhaltet hierzu einige Verschärfungen, die der Auftraggeber schon im Vorfeld eines Verfahrens unbedingt beachten sollte um die Gefahr der Nichtigerklärung der gesamten Ausschreibung zu vermeiden.