Vergabeverfahren ohne große Namen?

Finden in Zukunft Vergabeverfahren nur mehr ohne große Bauunternehmen statt? Aufgrund des zwingendes Ausschlussgrundes im Hinblick auf wettbewerbswidrige Absprachen besteht akuter Handlungsbedarf bei der Vergabe von Bauaufträgen. Mit entsprechender Vergabe-Governance soll diesem Umstand begegnet werden.

Wegen der Teilnahme an einem Baukartell wurde vom Oberlandesgericht über die STRABAG AG und die F. Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft mbH & Co KG eine Geldbuße in Höhe von 45,37 Millionen Euro verhängt (OLG Wien 21.20.2021, 27 Kt 12/21y). Grund für die Geldbuße waren einheitliche und fortgesetzte kartellrechtswidrige Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau in Österreich im Zeitraum von Juli 2002 bis Oktober 2017.

Aufgrund einer kontinuierlichen und umfassenden Kooperation im Zuge des Kronzeugenprogrammes fiel die Geldbuße vergleichsweise gering aus.