Vergaberecht wird verbindlicher, digitaler und transparenter – öffentliche Auftraggeber:innen und Unternehmen müssen sich auf tiefgreifende Veränderungen einstellen – mit neuen Vorgaben des BMJ und wegweisenden EuGH-Entscheidungen.
Die aktuellen Rundschreiben des BMJ setzen neue Maßstäbe im Vergaberecht und bringen wichtige Anpassungen für öffentliche Auftraggeber:innen und Unternehmen – von rechtlichen Klarstellungen bis hin zu digitalen Neuerungen.

Drittstaaten-Unternehmen in Vergabeverfahren
Der EuGH stellt klar, dass sich Unternehmen aus Drittstaaten ohne internationale Übereinkunft nicht auf EU-Vergaberichtlinien berufen können.
Neues elektronisches Einmeldetool für statistische Meldeverpflichtungen
Ab Januar 2025 erfolgt die Erfassung der Daten digital. Achtung, liebe Auftraggeber:innen: Die Einmeldefrist endet am 10. April 2025 – rechtzeitig tätig werden!
Mehr Transparenz
Januar 2024 vom Nationalrat beschlossen wurde, führt mit Wirkung zum 1. September 2025 eine proaktive Informationspflicht für Verwaltungsorgane ein und gewährt der Öffentlichkeit ein Recht auf Zugang zu Informationen.
Die jüngsten EuGH-Entscheidungen beeinflussen die Vergabepraxis erheblich.
Besonders relevant sind drei Entscheidungen, die für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen gleichermaßen entscheidend sind.